Fakultät für Psychologie und Pädagogik
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Wie melde ich Prüfungen an?

Eine detailliertere Erklärung zur Belegung von Veranstaltungen und zur Prüfungsanmeldung finden Sie unter www.hilfe.lsf.uni-muenchen.de

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den Prüfungsanmeldezeitraum Ihrer Veranstaltungen.

  1. Informieren Sie sich zuerst in welcher Veranstaltung Sie eine Prüfung ablegen müssen. Diese Information erhalten sie aus der Prüfungs- und Studienordnung und/oder von Ihrem Dozenten. Teilweise müssen nach dem Belegen von Veranstaltungen keine Prüfungen abgelegt werden, da sie Teil eines Moduls sind. Das bedeutet das Wissen der Veranstaltung wird erst später in einer Modulprüfung abgefragt.

    Wichtig:
    Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen, um zu Prüfungen zugelassen zu werden. Der Prüfungs- und Modulübersicht können Sie entnehmen, dass Sie einige der curricular aufeinander aufbauenden Modulprüfungen erst ablegen und deshalb sich dazu auch erst anmelden zu können, wenn Sie vorherbestimmte Modulprüfungen erfolgreich abgelegt haben und deshalb in ihrem Transcript of Records auch schon verbucht wurden. Das gleichzeitige/parallele Ablegen solcher Prüfungen ist deshalb ausfachlicher Sicht weder sinnvoll noch technisch im LSF möglich!
  2. Wenn Sie Veranstaltungen belegen wollen, müssen Sie sich zunächst bei LSF anmelden.
  3. Klicken Sie innerhalb der Anmeldefrist in der linken Menüzeile auf die Funktion Prüfungsan- und -abmeldung.
  4. Akzeptieren Sie die eingeblendeten Bedingungen und Informationen zur Prüfungsan- und abmeldung (Häkchen setzen) und klicken Sie auf Weiter.
  5. Wählen Sie den Studiengang, in welchem Sie sich für eine Prüfung anmelden möchten.
  6. Wählen Sie anschließend das entsprechende Modul und die Veranstaltung aus.
  7. Klicken Sie auf den grün hinterlegten Link Prüfung anmelden hinter dem Veranstaltungstitel.
  8. Bestätigen Sie anschließend die Prüfungsanmeldung mit dem Ja-Button
  9. Nachdem Sie sich zur Prüfung angemeldet haben, erhalten Sie eine Übersicht über alle in dieser Sitzung bereits angemeldeten Prüfungen. Eine Übersicht über alle angemeldeten Prüfungen erhalten Sie unter „Info über angemeldete Prüfung“.

Um sich zu weiteren Prüfungen anzumelden, klicken Sie auf „Weitere Prüfungen anmelden“.
Wenn Sie sich von bereits angemeldeten Prüfungen wieder abmelden möchten (was nur innerhalb des Prüfungsanmeldungszeitraums möglich ist), gehen Sie bitte genauso wie in den gerade beschriebenen Schritten vor.

 

Was muss ich am Prüfungstag unbedingt beachten?

  • Bringen Sie zu jeder Prüfung ihren Personalausweis oder Reisepass, ihren Studienausweis, aus dem hervorgeht, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung ordentlich immatrikuliert sind mit! Halten Sie diese Dokumente bereit, um einen reibungslosen Start der Prüfung zu garantieren! Ohne diese Unterlagen können Sie die Prüfung NICHT antreten!
  • Bitte machen Sie sich frühzeitig mit den Vorschriften des Prüfungsamtes vertraut, die im Krankheitsfall zwingend zu berücksichtigen sind. Beachten Sie die Anforderungen an ärztliche Attests mit Hilfe des Beiblatts zum ärztlichen Attest, wie sie im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag zu berücksichtigen sind. Informieren Sie in jedem Fall den Prüfer rechtzeitig, dass Sie krankheitsbedingtes nicht zur Prüfung Antreten können

 

Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung nachholen muss?

  •  In der Regel können/müssen Sie Prüfungen, für die Sie sich nicht angemeldet haben, folglich keine Berechtigung für das Erbringen der Prüfung nachweisen können oder denen Sie unentschuldigt ferngeblieben sind, ein Jahr später nachschreiben.
  • Um Ihnen berechtigte Ansprüche auf einen früheren Prüfungstermin zu garantieren, finden Nachholklausuren/ Nachholtermine statt. An diesen können Sie aber NUR teilnehmen, wenn Sie sich zur regulären Prüfung, die nachgeholt werden soll, angemeldet hatten und dies nachweisen können, am Prüfungstag krank waren und durch ein Attest nachweisen können oder die Prüfung mitgeschrieben haben, diese aber nicht bestanden haben, d.h. durchgefallen sind!
  • Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Prüfung erlischt die Möglichkeit, an der Nachholklausur teilzunehmen.
  • Nachholtermine werden den betreffenden Personen rechtzeitig per Aushang und/oder Email bekanntgegeben und sind zudem auf der Homepage des Lehrstuhls zu finden.
  • Auch für Nachholtermine muss man sich im LSF erneut zur Prüfung anmelden! Im Übrigen gelten für die Nachholtermine die gleichen Bedingungen wie für die regulären Prüfungstermine.