Mission Statement - Berufung und Professuren und die Bewertung von Forschungsleistungen
Berufungsausschüsse sollten in ihrer Arbeit die gesamte Breite akademischer Aktivitäten berücksichtigen. Akademische Aktivitäten von Professorinnen bzw. Professoren umfassen u.a. folgende Bereiche: (1) Forschung, (2) Lehre, (3) Führung (z.B. Mentoring, Organisations- und Managementkompetenz, strategisches Denken), (4) akademische Selbstverwaltung und Engagement (z.B. an der Forschungseinrichtung oder in Fachgesellschaften, editoriale Tätigkeiten) und (5) gesellschaftlicher Impact (z.B. Wissenschaftskommunikation, „Citizen Science“, Praxistransfer).
Qualitative und quantitative Bewertungsmaßstäbe fließen differenziert und reflektiert in die Gesamtbewertung ein. Dies schließt einen undifferenzierten Gebrauch von oberflächlichen Indikatoren (z.B. der Impact Faktor oder der Name des Journals, bloßes Abzählen von Publikationen) aus. Sowohl zwischen als auch innerhalb der relevanten Bereiche folgt die Bewertung einem mehrdimensionalen Ansatz. Dabei werden das „akademische Alter“ und ggf. besondere Lebensumstände mitberücksichtigt.
Im Bereich der Forschungsleistungen kann das mehrdimensionale Profil u.a. beinhalten:
• die Existenz theoretisch kohärenter Forschungsprogramme;
• die Berücksichtigung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis inklusive Forschungstransparenz und Reproduzierbarkeit;
• Innovativität; die Verbindung von Theorie und Praxis und verschiedenen, auch interdisziplinären Forschungsfeldern; sowie
• Methoden- und Theorieentwicklung und -synthese.
Neben Publikationen im Zeitschriftenformat sind auch andere Ergebnisse zu berücksichtigen. Darunter können (je nach Fachgebiet und Ausschreibung) z.B. Buchpublikationen, Publikationen in Proceedings hochrangiger Konferenzen, Entwicklung von Software und Instrumenten oder die Bereitstellung größerer Datensätze fallen.
Im Bereich der Lehre können z.B. Umfang und Breite bisheriger Lehrerfahrungen, vorliegende Lehrevaluationen, die Entwicklung neuer Lehrformate sowie ein im Rahmen der Bewerbungsunterlagen angefragtes Lehrkonzept (Teaching Statement) berücksichtigt werden.
Aus den weiteren relevanten Bereichen können Aspekte wie z.B. Herausgeberschaften, Beiträge zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, führende Rollen in einschlägigen Fachgesellschaften und -konferenzen oder die Vermittlung von Forschungserkenntnissen an die breite Öffentlichkeit (z.B. in öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Vorträgen, Interviews) eine Rolle spielen.
Die Geschäftsführende Leitung des Departments und das Leitungskollegium besprechen a priori für die spezifische Professur besonders relevante Kriterien und bringen diese sowohl im (Wieder-)Zuweisungsantrag für die zu besetzende Professur als auch im Ausschreibungstext zum Ausdruck; der Berufungsausschuss konkretisiert, operationalisiert und gewichtet diese Kriterien systematisch und dokumentiert diesen Prozess.