Allgemeine und spezielle Informationen
Für die Anerkennung als Praktikum sind einige formale Kriterien zu erfüllen, die folgend in ihrer Begrifflichkeit kurz vorgestellt werden. Die Erfüllung der Kriterien ist durch eine von der Praktikumsstelle formulierte Bestätigung (z.B. Praktikumszeugnis) nachzuweisen.
Zeitdauer des Praktikums
Das Praktikum soll eine Dauer von mindestens 240 Stunden aufweisen. Diese Stundenzahl entspricht sechs Wochen Vollzeit-Beschäftigung, kann aber auch in Teilzeit über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Eine Verteilung der 240 Stunden auf mehrere Praktikumsstellen ist nicht möglich, jedoch wird ein Wechsel zu anderen Abteilungen innerhalb einer Institution oder Firma durchaus befürwortet. Die Praktikumszeit wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, da davon ausgegangen wird, dass die Studierenden Praktika in der vorlesungsfreien Zeit hinter sich bringen.
Inhalt der Tätigkeiten
Praktika können in Einrichtungen aller Praxisfelder der Psychologie unabhängig von der Größe der Einrichtung absolviert werden. Sowohl große (Kliniken, Wirtschaftsunternehmen) als auch kleine Organisationen (Psychotherapeutische Praxen, Unternehmensberatungen) kommen in Frage.
Psychologische Supervision
Grundsätzlich sollte an der Praktikumsstelle eine Psychologin/ ein Psychologe als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Da in vielen Einrichtungen oder Organisationen psychologische Aufgaben von Nicht-Psychologen (u. a. Mediziner, Sozialpädagogen, Betriebswirte) wahrgenommen werden, kann auf Antrag auf psychologische Supervision verzichtet werden, damit angehende Psycholog(inn)en auch Praxiserfahrungen in solchen Umgebungen sammeln können, in denen sie auf keine Vertreter ihrer Disziplin treffen.
Bezahlung
Leider werden viele Praktikumsstellen ohne Vergütung angeboten, da besonders die knappe Haushaltslage vieler Einrichtungen keine geregelte Bezahlung zulässt. Andererseits dürfen Praktikantinnen und Praktikanten aber im Praktikum Geld verdienen, was bei der Mehrzahl der Wirtschaftsunternehmen gang und gäbe ist. Die genaue Ausgestaltung des Praktikantenvertrags liegt in den Händen der jeweiligen Praktikumsstelle. Auch aus versicherungstechnischen Gründen brauchen hierzu manche dieser Unternehmen oder Einrichtungen eine offizielle Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt; diese Bestätigung kann ich Ihnen ausstellen. Manchmal reicht diesen Stellen aber auch schon der Hinweis auf die Studienordnung.
Sonderfälle des Praktikums
1. Anerkennung von Ersatzleistungen:
Das Praktikum kann in Ausnahmefällen erlassen werden, wenn eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium mit psychologienahen Inhalten (u.a. Krankenschwester/ Krankenpfleger oder Sozialpädagogik bzw. Medizin) absolviert wurde, und aufgrund dieser Ausbildung eine Berufstätigkeit von mindestens sechs Monaten Dauer aufgenommen wurde. In diesem Fall muss ein formloser Antrag gestellt werden, damit die Berufstätigkeit als Äquivalent für ein Praktikum anerkannt wird. Der Antrag (in 2-facher Ausfertigung) muss nebst Originalen und Kopien der Zeugnisse (Nachweis der Ausbildung und Arbeitszeugnisse) zur Anerkennung vorgelegt werden. Hierzu ist persönliches Erscheinen unbedingt notwendig. Allgemeine Berufstätigkeit und andere Vorbildungen (z.B. Bürolehre oder BWL-Studium, Heilpraktikerausbildung und -tätigkeit oder andere freiberufliche Tätigkeiten) werden nicht als Praktikumsäquivalent anerkannt, ebensowenig wie Praktika aus anderen Studiengängen (z.B. Sozialpädagogik oder Schulpsychologie).
2. Forschungspraktika:
Weil die psychologische Forschung eines der Felder ist, in denen Psychologen nach Studienabschluss arbeiten können, ist die Absolvierung eines Forschungspraktikums möglich. Forschungspraktika außerhalb unserer Fakultät (11) müssen grundsätzlich vor Antritt genehmigt werden, zusätzlich ist auf die Einbindung in einen kompletten Forschungsprozess (Theoriearbeit, Datenerhebung und -auswertung, Berichtserstellung) zu achten, um auch hier das Kriterium der Vorschau auf die spätere Berufsarbeit zu gewährleisten. Im Praktikumsbericht soll (als Antwort auf Frage 1) in kurzer Form sowohl auf den theoretischen Hintergrund und die Ableitung der Hypothese(n) als auch auf die Darstellung der Methode, der Befunde und deren Interpretation eingegangen werden.