FAQs
Frage | Antwort |
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Wie viele Praktika müssen absolviert werden und wie lang sollen sie dauern? |
Es soll ein Praktikum von mindestens 240 Stunden Dauer in einem beliebigen Zeitraum (im Block oder in Teilzeit) absolviert werden. Eine Verteilung der 240 Stunden auf mehrere Praktikumsstellen ist nicht möglich, jedoch wird ein Wechsel zu anderen Abteilungen innerhalb einer Institution oder Firma durchaus befürwortet. |
Kann mir ein Praktikum erlassen werden? |
Ein Praktikum kann in Ausnahmefällen erlassen werden, wenn eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium mit psychologischen Bezügen (u.a. Krankenschwester/ Krankenpfleger oder Sozialpädagogik) absolviert wurde, und aufgrund dieser Ausbildung eine Berufstätigkeit (im Angestelltenverhältnis) von mindestens 6 Monaten Dauer aufgenommen wurde. In diesem Fall muss ein formloser Antrag gestellt werden, damit die Tätigkeit als Äquivalent für ein Praktikum anerkannt werden kann. Der Antrag (+ Kopie) muss nebst Originalen und Kopien der Zeugnisse / Nachweisen der Ausbildung und der Tätigkeiten nach der Ausbildung zur Anerkennung bei mir vorgelegt werden. |
Kann ich ein Praktikum schon vor oder auch erst nach dem Studium absolvieren? |
Da Ziele des Praktikums u.a. die Vertiefung des im Hauptfachstudium erworbenen Wissens und die Annäherung an den Berufseinstieg sein sollen, kann ein Praktikum vor dem Studium nicht formal anerkannt werden. |
Wann soll ich die Praktika machen? |
Frühestens ab dem 3. Semester bis spätestens zum Ende des Studiums, empfohlen wird jedoch das 4. Semester. |
Wie soll ein Praktikum aussehen, damit es anerkannt wird, und muss ich mir das vorher genehmigen lassen? |
Neben der vorgeschriebenen Mindestdauer ist vor allem der Einblick in die praktisch-psychologische Tätigkeit - 'etwas selbst ausprobieren' - wichtig: reine Hilfstätigkeiten wie Akten einordnen, kopieren oder Daten eingeben sollten nicht mehr als 15 - 20% der Zeit einnehmen. |
Kann ich auch Praktika im Ausland machen? |
Praktika können gerne auch im Ausland absolviert werden, wenn sie den für Inlandspraktika geltenden Bedingungen entsprechen. Kommen Sie im Zweifelsfall vorher mit den entsprechenden Unterlagen (z.B. Praktikumsvertrag, Einladung, Beschreibung der Praktikumsstelle) zu mir. Falls Sie sich für Ihr Auslandspraktikum beurlauben lassen wollen, können Sie hierfür auch eine Bestätigung für die Studentenkanzlei von mir bekommen und persönlich abholen. Angeben müssen Sie den voraussichtliche Zeitraum und die genaue Bezeichnung der Praktikumsstelle. |
Wie finde ich Praktikumsstellen im Ausland? |
Für die Vermittlung von Stellen für Auslandspraktika empfehle ich die Organisationen AIESEC und World of XChange, speziell für Firmenpraktika in China die Coach Concept ICTD GmbH. Ebenfalls für China und viele andere Länder bietet Student und Arbeitsmarkt Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen. |
Gibt es Zuschüsse oder Stipendien für Auslandspraktika? |
Speziell für China, aber auch für viele andere Länder bietet Student und Arbeitsmarkt Stipendien für Praktika von mindestens zwei Monaten Dauer und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen. Auch über das Erasmus-Programm kann man in bestimmten Fällen Angebote und Zuschüsse für Auslandspraktika bekommen. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls bei Student und Arbeitsmarkt und beim Referat für internationale Angelegenheiten. |
Ich möchte mich zum Praktikum für ein Semester vom Studium beurlauben lassen. Wohin kann ich mich wenden? |
Für eine Beurlaubung vom Studium ist die Studentenkanzlei zuständig: Universitätshauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer 137/1 bis 2 /EG, Tel.: (089)-2180-9000 (Studieninformationszentrum SIS, Mo - Do 9-12 und 13-16, Fr. 9-12). Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr. 8:30 - 12:00 (Wartemarkenausgabe bis 11:30), Do 13:30 - 15:30 (Wartemarkenausgabe bis 15:00). |
Sind auch Forschungspraktika möglich? |
Die psychologische Forschung ist eines der Felder, in denen Psychologen nach Studienabschluss arbeiten können, daher ist die Absolvierung eines Forschungspraktikums möglich. Forschungspraktika außerhalb unserer Fakultät (11) müssen aber grundsätzlich vor Antritt des Praktikums von mir genehmigt werden. Studierende, die z.B. nur Versuchspersonen testen und/oder Daten eintippen bzw. auswerten, erreichen damit keine ausreichende Vorschau auf praktisch-psychologische Tätigkeit. Bei der Absolvierung eines Forschungspraktikums ist somit auf die Einbindung in einen kompletten Forschungsprozess (Theoriearbeit, Datenerhebung und -auswertung, Berichtserstellung) zu achten. |
Ich war bzw. bin studentische Hilfskraft am Department Psychologie. Kann ich mir das als (Forschungs-) praktikum anerkennen lassen? |
Wenn die (formalen) Bedingungen, die an reguläre (Forschungs-) praktika gestellt werden, erfüllt sind, können in Ausnahmefällen auch studentische Hilfskrafttätigkeiten innerhalb des Departments Psychologie anerkannt werden. Achten Sie insbesondere auf inhaltliche und wissenschaftliche Relevanz sowie Vielfalt der Tätigkeiten. Wenn Sie z.B. ausschließlich Versuchspersonen getestet oder immer nur Daten eingegeben und/oder ausgewertet haben, kann ich das nicht als (Forschungs-)Praktikum anerkennen. |
Darf ein Praktikum auch bezahlt werden? |
Leider werden viele Praktikumsstellen ohne Bezahlung angeboten, da besonders die knappe Haushaltslage vieler Einrichtungen keine geregelte Bezahlung zulässt. Praktikant(inn)en dürfen aber durchaus im Praktikum Geld verdienen, was in der Mehrzahl der Wirtschaftsunternehmen gang und gäbe ist. Auch aus versicherungstechnischen Gründen brauchen hierzu manche dieser Unternehmen oder Einrichtungen eine offizielle Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt; diese Bestätigung können Sie bei mir bekommen und nach einem Gespräch persönlich vor Antritt des Praktikums abholen. Angeben müssen Sie hierfür den voraussichtlichen Zeitraum und eine genaue Bezeichnung der Praktikumsstelle. Manchmal reicht diesen Stellen aber auch schon der Hinweis auf die Studienordnung. |
Ich möchte mir eine Werkstudententätigkeit als Praktikum anerkennen lassen. Geht das auch? |
Wenn die (formalen) Bedingungen, die an reguläre Praktika gestellt werden, erfüllt sind, können in Ausnahmefällen auch Werkstudententätigkeiten anerkannt werden. Achten Sie insbesondere auf Psychologienähe und Vielfalt der Tätigkeiten. Wenn Sie z.B. wochenlang nur Excel-Tabellen in der Registratur einer psychosomatischen Klinik ausgefüllt haben, kann ich das natürlich nicht als Praktikum anerkennen. |
Kann ich das Praktikum auch in Teilzeit ableisten? |
Ein Praktikum soll eine Dauer von mindestens 240 Stunden aufweisen. Diese Stundenzahl entspricht sechs Wochen (Master: 2 Monate) Vollzeit-Beschäftigung. Bei Teilzeitpraktika ist die Angabe der Stundenzahl auf der Praktikumsbescheinigung unerlässlich. Eine Verteilung der 240 auf mehrere Praktikumsstellen ist aber nicht möglich. |
Ich bin schwerbehindert bzw. chronisch krank. Gibt es da zum Praktikum spezielle Förderprogramme für mich? |
Seit 2006 bietet das Europäische Parlament ein spezielles Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen. Die bezahlten Praktika dauern fünf Monate. Sie stehen sowohl Absolventen und Absolventinnen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikation unterhalb des Hochschulniveaus liegt. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich. Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular. |
Was soll in dem Praktikumszeugnis bzw. der Praktikumsbescheinigung stehen? |
In der Praktikumsbescheinigung (formlos) müssen aufgeführt und bestätigt sein: |
Wie soll denn der Praktikumsbericht aussehen? |
Im Praktikumsbericht (ca. 6.000 Zeichen), soll der/die Praktikant/in möglichst informativ Aufgabenbereich und Erfahrungen beschreiben sowie eine kritische Stellungnahme abliefern. Der Bericht, den Sie bei mir einreichen, trägt keine Unterschrift und braucht auch nicht der Praktikumsstelle zur "Genehmigung" vorgelegt werden. Die zu beantwortenden Leitfragen finden Sie auf dem Deckblatt für Ihren Bericht, das Sie hier als Word-Datei herunterladen können. Kopieren Sie die Leitfragen einzeln in den Bericht und beantworten Sie diese in dem Absatz darunter. |
Wo und bis wann soll ich Bescheinigung und Bericht einreichen? |
Hier finden Sie alle Infos zum Prozess der Anerkennung sowie das Deckblatt für den Bericht: Prozess der Anerkennung von Praktika |
Wann, wo und wie geht das mit dem Kolloquium? |
Das Kolloquium findet nur während der Vorlesungszeit am Mittwoch (10:00 - 12:00) bei mir (Zi. 3206) statt und dauert max. 15 Minuten. Sie sollen sich hierfür Ihren Bericht vorher noch einmal durchlesen und ihn ggf. kommentieren können. Noten gibt es keine (nur bestanden / nicht bestanden). |
Wie und wann bekomme ich die Leistungspunkte für mein Praktikum oder meine Ersatzleistung? |
Die Erteilung der Leistungspunkte erfolgt automatisch. In regelmäßigen Abständen verschicke ich die Anerkennungen an Frau Göppel vom Prüfungsamt, die dann diese Prüfungsleistungen im LSF verbucht.
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