Fakultät für Psychologie und Pädagogik
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FAQ

Allgemein

  • Welche Studienordnung gilt für mich?

 Für Studierende die vor dem WiSe 16/17 ihr Lehramtsstudium begonnen haben gilt die Prüfungs- und Studienordnung EWS 2010.

Für Studierende die ab WiSe 16/17 ihr Studium begonnen oder wieder aufgenommen haben gilt die Prüfungs- und Studienordnung EWS 2016.

  • Wo muss ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden?

 Zu allen Veranstaltungen kann man sich über die Online-Plattform HIS-LSF der LMU anmelden: www.lsf.lmu.de

  • Muss ich mich zu jeder Prüfung anmelden?

Ja. Unabhängig von der Prüfungsform (Portfolio, Referat, Klausur, Seminararbeit,…) müssen Sie sich zu den angegebenen Prüfungsfristen für alle Prüfungen anmelden. Andernfalls können keine ECTS-Punkte erworben werden.

Der Zugang zu HIS-LSF ist ausschließlich mit Ihrem Campus-Login möglich. Diesen erhielten Sie mit Ihrer Immatrikulation. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass Ihr Campus-Login funktioniert.

  • Wie oft und wann kann ich nicht bestandene Prüfungen wiederholen?

Prüfungen müssen im EWS in der Regel in den drei Folgesemestern mit drei Wiederholungsversuchen (insgesamt vier Versuche) bestanden werden.

Sie müssen sich im Folgesemester selbst wieder zur Prüfung anmelden, sonst verlieren Sie einen Versuch.

  • Werden die Prüfungen benotet?

Teilweise ja. Abhängig von Ihrer geltenden Prüfungs- und Studienordnung werden alle Module (2016) oder ein Großteil der Module (2010) im Bereich Allg. Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie benotet.

 Im GWS-Bereich wird keine Prüfung benotet.

  • Was mache ich, wenn gleichzeitig mit einer EWS-Prüfung eine andere wichtige Prüfung stattfindet?

Sie können im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) den Rücktritt von der Prüfung beantragen ohne einen Versuch zu verlieren. Dem Antrag muss der Nachweis der parallel stattfindenden Prüfungen beigelegt werden.

  • Kann in jedem Lehramtsstudium die schriftliche Hausarbeit zum 1. Staatsexamen ("Zulassungsarbeit") im einem Fach des EWS verfasst werden?

Bei allen Lehramtsstudiengängen (außer in den sonderpädagogischen Fachrichtungen) kann eine Zulassungsarbeit in einem der EWS-Fächer geschrieben werden.

Bitte lesen Sie bei Interesse die Hinweise zur Zulassungsarbeit in den Fachbereichen auf den folgenden Seiten:

 

  • Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anerkennen lassen?

Vereinbaren Sie mit den jeweiligen Fachstudienberatern (s. Kontakte) einen Termin, zu dem Sie Ihre Leistungen und wenn möglich die Modulbeschreibungen und/ oder Seminarpläne mitbringen, die den Inhalt verdeutlichen und eine Anerkennung rechtfertigen. Anschließend gehen Sie mit den Bestätigungen zur Studiengangskoordination.

Die Anerkennung muss im ersten Semester an der LMU vorgenommen werden.

Allgemeine Pädagogik

  • Kann ich die Klausur zur „Einführung in die Allgemeine Pädagogik“ auch schreiben, wenn ich keinen Platz in einem Begleitkurs bekommen habe?

Ja. Der Besuch eines Begleitkurses wird zur Klausurvorbereitung empfohlen, Sie können sich aber auch in Lerngruppen oder im Selbststudium auf die Klausur vorbereiten. Sie bekommen trotzdem 6 ECTS.

  • Welche Staatsexamensleistungen sind in der Allgemeinen Pädagogik zu erbringen und wie kann ich mich vorbereiten?

In einer vierstündigen Examensklausur werden folgende Bereiche geprüft:

  • Theorien der Erziehung, Werteerziehung und Medienerziehung
  • Theorien der Bildung und Grundlagen von Bildung
  • Empirische Bildungsforschung und Forschung zu lebenslangem Lernen.

Ein Vorbereitungsseminar wird im VHB-Kurs "Ausgewählte Schwerpunkte zum Staatsexamen in Allgemeiner Pädagogik" angeboten, der online auf die Prüfung vorbereitet.

Hier finden Sie bisherige Staatsexamensaufgaben zur Vorbereitung.

Weitere Informationen des Fachbereichs finden Sie hier.

Schulpädagogik

  • Entscheidet die Teilnahme an einem Praxisseminar über die Vergabe der ECTS-Punkte?

Die Praxisseminare bilden zusammen mit der Vorlesung "Einführung in die Schulpädagogik" das Modul P2. Da es keine Anwesenheitspflicht bzw. Anwesenheitskontrolle gibt, liegt die Verantwortung der regelmäßigen Teilnahme bei den Studierenden. Ein Besuch eines Praxisseminars wird als Vertiefung der Vorlesungsinhalte empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

Die 6 ECTS-Punkte gibt es für die bestandene Klausur in der Vorlesung, das heißt, die Teilnahme an einem Praxisseminar entscheidet nicht über die Vergabe der ECTS-Punkte.

Für das pädagogisch-didaktische Praktikum ist die Vorlesung die entsprechende Begleitveranstaltung gemäß der LPO.

  • Welche Staatsexamensleistungen sind in Schulpädagogik zur erbringen und wie kann ich mich vorbereiten?

Hier finden Sie bisherige Staatsexamensaufgaben zur Vorbereitung und einige Tipps zum Lernen.

Psychologie

  • Welche Staatsexamensleistungen sind in Psychologie zur erbringen und wie kann ich mich vorbereiten?

Im modularisierten Studium werden folgende drei Teilbereich in einer vierstündigen Examensklausur geprüft:

  • Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens
  • Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters
  • Pädagogisch-Psychologische Diagnostik und Evaluation

Zu jedem der drei Teilbereiche wird eine Frage, insgesamt drei Fragen, gestellt, von denen zwei zu beantworten sind.

Hier finden Sie bisherige Staatsexamensaufgaben zur Vorbereitung.

 

Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich GWS (LA GS, HS, Sonderpädagogik)

  • Welche Leistungen muss ich im Bereich GWS erbringen?

Insgesamt müssen Sie 9 ECTS-Punkte im GWS erwerben.

PStO 2010: Aus dem Bereich P 5.1 müssen Sie genau 6 ECTS-Punkte erbringen. Aus dem Bereich P 5.2 sind 3 ECTS-Punkte zu erwerben.

PStO 2016: Insgesamt sind 9 ECTS zu erwerben. Inhaltliche Vorgabe s. nächste Frage.

  • Kann ich die Veranstaltungen frei wählen?

Sie müssen mindestens 3 ECTS aus dem Bereich Theologie/ Philosophie erwerben, bei einer Fächerkombination mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre müssen Sie 6 ECTS aus dem Bereich Theologie/ Philosophie erwerben.