Fakultät für Psychologie und Pädagogik
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

FAQs

Weitere Antworten finden Sie:

allgemeine Fragen zum Studium

Was versteht man unter Modularisierung?


Zum Wintersemester 2010/2011 strukturierte die LMU das Lehramtsstudium gemäß der Änderung der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I von 2008 grundlegend um.
In jedem modularisierten Lehramtsstudiengang ist eine bestimmte, definierte Anzahl an Modulen zu absolvieren. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten. Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit, etc.).
Jede erfolgreich erbrachte Leistung wird mit einer vorher festgelegten Anzahl an "ECTS-Punkten" (ECTS = European Credit Transfer System) honoriert, die im Laufe des Studiums addiert werden. Für jeden Teilbereich eines Studiengangs ist eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten zu erwerben.
Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet weiterhin die Erste Staatsprüfung.

 

Was sind ECTS-Punkte?


Das European Credit Transfer System (ECTS) soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studierenden innerhalb des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar sind und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, angerechnet werden können.
Möglich gemacht wird dies durch die quantitative Messung von universitären Leistungen in Form von Leistungspunkten (engl. credit points), mit denen der Arbeitsaufwand nachvollziehbar gemacht wird. Für ein erfolgreich absolviertes Modul vergibt die Hochschule ECTS-Punkte, die der durchschnittlichen Arbeitslast des Studiums und der einzelnen Module ("work load") Rechnung tragen sollen.
Grundlage für die Vergabe von ECTS-Punkten ist die Annahme eines in Stunden gemessenen, durchschnittlich zu leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium. Dieser umfasst 1500-1800 Stunden pro akademischem Jahr und wird in 60 ECTS-Punkten ausgedrückt. Ein Leistungspunkt entspricht daher 25 bis 30 Arbeitsstunden, wobei sich die Kultusministerkonferenz für 30 Arbeitsstunden pro ECTS-Punkt ausgesprochen hat.
Üblicherweise absolvieren Studierende innerhalb eines Semesters also Module mit einem Umfang von etwa 30 ECTS-Punkten.

 

Was ist ein Department?


Departments sind wissenschaftliche Einrichtungen, in denen mehrere verwandte Fächer unter einer zentralen Geschäftsführung zusammengefasst sind, um einen effektiveren und flexibleren Einsatz vorhandener Ressourcen zu ermöglichen.

 

 

Welcher Unterschied besteht zwischen Vorlesung, Tutorium, Kolloquium und Seminar?

Die Veranstaltungen in der Universität unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihrer Zielsetzung, ihrer Präsentationsform, ihrer Methoden und ihrer Größe. In einer Vorlesung werden in der Regel vor einem großen Zuhörerkreis zentrale Studieninhalte sehr komprimiert präsentiert. In einem Tutorium werden häufig Inhalte von Vorlesungen unter Mitwirkung erfahrener Studierender nachbereitet. In einem Seminar findet die gemeinsame Erarbeitung der jeweiligen Inhalte in einem begrenzten Kreis (in der Regel 20 – 30 Teilnehmer) statt. Dabei werden in einem ersten Schritt zentrale Fragestellungen thematisiert. Im folgenden Seminar des Fachbereichs werden ausgewählte Fragestellungen vertieft.
In einem Kolloquium werden Kernfragen vertieft und wiederholt.

 

 

 

Was macht die Fachstudienberatung?


Wenn Sie fachspezifische Fragen zum Studium haben, stehen Ihnen die Fachstudienberatungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Fachstudienberatung wird in der Regel von Dozentinnen oder Dozenten im entsprechenden Studienfach angeboten. Diese können kompetent Auskunft geben zu gezielten Fragen hinsichtlich
• Studieninhalten
• Prüfungsanforderungen
• Studienaufbau und konkreter Studienorganisation
• Inhaltlichen Informationen zu Eignungsfeststellungsverfahren/Eignungstests.
Außerdem sind die Fachstudienberatungen – in Zusammenarbeit mit den Prüfungsämtern – zuständig für die Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des jeweiligen Studiengangs (in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität) erworben wurden.
Eine Liste mit den Fachstudienberatungen finden Sie unter www.lmu.de/fsb.
Bei allgemeineren Fragen zum Studium (wie Zulassung, Einschreibung oder Entscheidungs- und Orientierungshilfen) steht Ihnen die Zentrale Studienberatung gerne zur Verfügung.

 

Welche formalen Richtlinien gelten für schriftliche wissenschaftliche Arbeiten bezüglich Zeilenabstand, Schriftgröße etc.?

Bitte halten Sie sich beim Verfassen vom schriftlichen Arbeiten an die Vorgaben ihres Lehrstuhls.
Sollte Ihnen ein Dozent eigene Hinweise zur formalen Gestaltung schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten übermitteln, so sind diese für die jeweilige wissenschaftliche Arbeit bei dem betreffenden Dozenten maßgebend.

MVV Test 

Wie bekomme ich mein Semesterticket?

Zum Wintersemester 2013/14 wurde ein Semesterticket (Sockelmodell) für die Studierenden mehrerer Münchner Hochschulen eingeführt, darunter auch für die Studierenden der LMU. Im Rahmen der Immatrikulation und Rückmeldung wird daher neben dem Grundbeitrag von allen Studierenden der LMU ein zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket erhoben.
Die Studierenden der LMU erhalten einen mit einem MVV-Logo versehenen Studienausweis, der in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis für die Dauer des jeweiligen Semesters als Fahrtberechtigung für alle für den Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmittel (2. Klasse) im gesamten MVV-Verbundgebiet (Gesamtnetz) von Montag bis Freitag zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des Folgetages (einschließlich Nachtlinien) sowie ohne Zeitlimit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen dient.
Über die Vertriebswege im MVV kann zusätzlich eine für den Zeitraum eines Semesters gültige Zeitkarte "IsarCard Semester" käuflich erworben werden, die zusammen mit dem Studienausweis und einem amtlichen Lichtbildausweis zu beliebig vielen Fahrten mit allen für den Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmitteln (2. Klasse) im gesamten MVV-Verbundgebiet (Gesamtnetz) berechtigt.
Weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Studentenwerks München und des MVV. Bitte beachten Sie, dass die Studentenkanzlei der LMU im Zusammenhang mit dem Semesterticket ausschließlich bei Fragen oder Problemen bezüglich der Erhebung des zusätzlichen Beitrags und der Ausstellung des Studienausweises Ihr zuständiger Ansprechpartner ist. In allen anderen Angelegenheiten bezüglich des Semestertickets wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Ansprechpartner und Servicestellen des MVV oder des Studentenwerks München.

LSF

Was genau ist LSF und wie kann ich es nutzen?


LSF („Lehre, Studium, Forschung″) ist das Veranstaltungs-Management-System der LMU München. Es dient zum einen als kommentiertes Vorlesungsverzeichnis, zum anderen wird es zum Belegen von Lehrveranstaltungen und auch zur Prüfungsanmeldung genutzt. Sie erreichen das Portal unter folgender Internetadresse: http://www.lsf.lmu.de. Zur Nutzung der Beleg- und Prüfungsanmeldefunktionen benötigen Sie eine LMU-Benutzerkennung (Campus-Kennung), die Sie in der Regel bei der Immatrikulation erhalten (haben). Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder eine neue Kennung benötigen, wenden Sie sich bitte an den IT-Servicedesk der LMU München.

 

 

Welche Lehrveranstaltungen werden per LSF belegt?


Es werden alle Lehrveranstaltungen obligatorisch per LSF belegt.
Wenn Sie im Vorlesungsverzeichnis durch Anklicken des Veranstaltungstitels in die Einzelansicht der Lehrveranstaltung wechseln, erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Belegfrist etc.

Wichtige Hinweise:

  • Lehrveranstaltungen tragen oft andere Titel, als Sie sie im Modulplan Ihres Fachs finden. Zu welchem Punkt im Modulplan eine Veranstaltung gehört, können Sie über die zusätzlichen Informationen zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis im LSF herausfinden.
  • Belegte oder vorgemerkte Veranstaltungen erscheinen im Stundenplan. Dies ist jedoch noch nicht ein Zeichen dafür, dass Sie zu diesen zugelassen wurden. Erst wenn nach der Zuteilung (in der Regel wenige Tage nach dem Ende des Belegzeitraums) im Stundenplan bei der belegten Veranstaltung ein „Zugelassen″ erscheint, haben Sie einen Platz erhalten.

 

Wann kann ich meine Prüfungsnote im LSF sehen?


Sobald der Notengebungsprozess abgeschlossen ist, kann die Note in LSF eingesehen werden. Sie erscheint dann automatisch in Ihrem Kontoauszug (Notenspiegel). Solange der Notengebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird der Kurs als „AN″ (Angemeldet) vermerkt. Bitte sehen Sie unbedingt von Nachfragen vor dem Ablauf der Noteneintragungsfrist (in der Regel bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn des auf die jeweilige Prüfung folgenden Semesters) ab!

 

Wie belege ich Veranstaltungen?

Belegen und Abmelden von Veranstaltungen

Wie belege ich Veranstaltungen?

 

 

Was genau ist eine Belegfrist?


Die Belegfrist regelt den Zeitraum, in dem das Belegen der Veranstaltungen über die Funktion „belegen/abmelden″ im Vorlesungsverzeichnis bzw. über die Funktion „Lehrveranstaltungen belegen/abmelden″ im LSF-Hauptmenü möglich ist. Sollten Sie zuvor versuchen, sich für einen der Kurse anzumelden, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Wichtig: Das Belegen funktioniert in LSF nicht nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst″-Prinzip. Sie müssen also nicht in den ersten Minuten der Belegfrist Ihr Interesse an einem Kurs bekunden, sondern können dies auch noch in den Tagen danach bis zum Ende der Frist tun.
Sollten Sie einen beantragten Platz nicht mehr benötigen oder einen Fehler gemacht haben, so können Sie Ihre Belegung innerhalb der Belegfrist auch wieder stornieren (ebenfalls über „belegen/abmelden″). Nach Ablauf der Belegfrist ist dies nur durch den jeweiligen Dozenten der betreffenden Lehrveranstaltung möglich.
Sollten Sie bis zum Ablauf der Belegfrist noch nicht alle Ergebnisse der Prüfungen des vorangegangenen Semesters erhalten haben und sich danach herausstellen, dass Sie ein Seminar nicht bestanden haben, so können Sie zu dem zu wiederholenden Kurs auch nach dem Ablauf der Belegfrist nachträglich durch den jeweiligen Dozenten zugelassen werden.

Die entsprechenden Belegfrist finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (PAGS).

 

 

Welcher Unterschied besteht zwischen Vorlesung, Tutorium, Kolloquium und Seminar?

Die Veranstaltungen in der Universität unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihrer Zielsetzung, ihrer Präsentationsform, ihrer Methoden und ihrer Größe. In einer Vorlesung werden in der Regel vor einem großen Zuhörerkreis zentrale Studieninhalte sehr komprimiert präsentiert. In einem Tutorium werden häufig Inhalte von Vorlesungen unter Mitwirkung erfahrener Studierender nachbereitet. In einem Seminar findet die gemeinsame Erarbeitung der jeweiligen Inhalte in einem begrenzten Kreis (in der Regel 20 – 30 Teilnehmer) statt. Dabei werden in einem ersten Schritt zentrale Fragestellungen thematisiert. Im folgenden Seminar des Fachbereichs werden ausgewählte Fragestellungen vertieft.
In einem Kolloquium werden Kernfragen vertieft und wiederholt.

 

 

 

Wo muss ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden?


Zu allen Seminaren und Begleitkursen kann man sich über die Online-Plattform HIS-LSF der LMU anmelden: www.lsf.lmu.de
Vorlesungen müssen Sie nicht belegen.

 

 

Welche Lehrveranstaltungen werden per LSF belegt?


Es werden alle Lehrveranstaltungen obligatorisch per LSF belegt.
Wenn Sie im Vorlesungsverzeichnis durch Anklicken des Veranstaltungstitels in die Einzelansicht der Lehrveranstaltung wechseln, erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Belegfrist etc.

Wichtiger Hinweise:

  • Lehrveranstaltungen tragen oft andere Titel, als Sie sie im Modulplan Ihres Fachs finden. Zu welchem Punkt im Modulplan eine Veranstaltung gehört, können Sie über die zusätzlichen Informationen zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis im LSF herausfinden.
  • Belegte oder vorgemerkte Veranstaltungen erscheinen im Stundenplan. Dies ist jedoch noch nicht ein Zeichen dafür, dass Sie zu diesen zugelassen wurden. Erst wenn nach der Zuteilung (in der Regel wenige Tage nach dem Ende des Belegzeitraums) im Stundenplan bei der belegten Veranstaltung ein „Zugelassen″ erscheint, haben Sie einen Platz erhalten.

 


Warum muss ich eine priorisierte Wahl angeben?

Die priorisierte Wahl ist notwendig, da die Anzahl der Plätze in den Seminaren begrenzt ist. Um Ihnen einen Platz sichern zu können, müssen Sie so viele Prioritäten wie möglich (d.h. Erst-, Zweit- Dritt- usw. -wunsch) angeben und priorisiert wählen. Eine ausgewogene Zuteilung der zur Verfügung stehenden Plätze ist sonst nicht möglich. Sollten Sie nur eine Priorität angeben, besteht die Gefahr, dass das System Ihnen gar keinen Platz zuweisen kann und Sie zwangseingeteilt werden müssen.

 

Was kann ich tun, wenn ich zu einem Seminartermin keine Zeit habe?

Da die Verflechtung der einzelnen Fakultäten in den Lehramtsstudiengängen besonders groß ist, bedarf es einer genauen Abstimmung der Studienpläne zwischen den einzelnen Fakultäten. Es handelt sich um ein Vollzeitstudium; daher müssen Sie die zugeordneten Seminarplätze wahrnehmen. In Ausnahmefällen können Sie sich eigenständig einen Tauschpartner organisieren und anschließen Kontakt mit der Studiengangskoordinatorin Kerstin Gutermuth aufnehmen, damit sie den Seminarwechsel vornimmt.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein Pflichtseminar wegen einer Überschneidung mit einer anderen Veranstaltung nicht besuchen kann?

In Einzelfällen kommt es vor, dass sich Pflichtveranstaltungen terminlich überschneiden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Studiengangskoordinatorin Kerstin Gutermuth.

Kann ich ein Seminar besuchen, zu dem ich nicht zugelassen bin?

Nein. Eine Anmeldung über LSF ist grundsätzlich notwendig. Nach Abschluss des Belegungszeitraums bekommen Sie für einzelne Seminare eine Zulassung. Seminare, zu denen Sie nicht zugelassen sind, können Sie nicht besuchen.

 

 

Wann und wie erfahre ich, ob ich zu einer Lehrveranstaltung zugelassen bin?


In der Regel erhalten Sie frühestens drei Tage und spätestens ca. eine Woche nach dem Ende der Belegfrist in ihrem LSF-Stundenplan und evtl. auch auf Ihre Campus-E-Mail-Adresse eine Nachricht, inwiefern Sie zu welchem Seminar „zugelassen″ sind. Wenn Sie viele Prioritäten vergeben, sollte der Fall, dass Sie für eine Lehrveranstaltung überhaupt keinen Platz erhalten, nicht eintreten. Es könnte allerdings passieren, dass Sie unter Umständen mit einer anderen Gruppe vorlieb nehmen müssen.
Bitte sehen Sie von vorzeitigen Rückfragen zum Stand der Belegungen ab!

 

 

Ich kann aber nur zu bestimmten Terminen bzw. ich brauche den Platz in der Lehrveranstaltung unbedingt!


Die Gründe, die Sie zu einem sogenannten „Härtefall″ mit Vorrang bei der Belegung machen können, sind durch die LMU München geregelt. Ein Nebenjob gehört nicht dazu. Triftige Gründe sind z. B. das Studieren mit Kind, die Betreuung von Pflegefällen, chronische Krankheiten oder Stundenplanüberschneidungen mit einem anderen Fach (nur dann relevant, wenn der sofortige Besuch der Lehrveranstaltung unabdingbar ist, z. B. wegen des unmittelbar anstehenden Staatsexamens).

 

 

Die Belegfrist ist abgelaufen. In den folgenden Tagen geschehen seltsame Dinge in meinem Stundenplan. Habe ich etwas falsch gemacht?


Nein! In den Tagen nach Ablauf der Belegfrist laufen automatische Platzvergaben und manuelle Nachbearbeitungen. Sie können die Resultate frühestens drei Tage später einsehen. In der Zwischenzeit kann es passieren, dass eine Lehrveranstaltung aus Ihrem Stundenplan verschwindet. Des Weiteren ist es völlig normal, dass sie Ein „?″ bei vielen Veranstaltungen sehen. Bitte vermeiden Sie unbedingt bis Ende der Platzvergabe das Nachfragen per E-Mail oder Telefon zum Planungsstand! Alle diesbezüglichen Anfragen werden nicht beantwortet.
Haben Sie bitte Geduld und behalten Sie einfach den Stundenplan im Auge! So informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Bearbeitungsstand. Erst wenn eine Veranstaltung in ihrem Stundenplan mit „Zugelassen″ gekennzeichnet ist, haben sie endgültig einen Platz erhalten. Veranstaltungen, zu denen Sie nicht zugelassen worden sind, verschwinden von selbst aus Ihrem Stundenplan oder erscheinen lediglich mit einem „Vorgemerkt″.

 

Ich habe die Belegfrist ‚irgendwie’ verpasst. Wie kann ich nachträglich zu einer Lehrveranstaltung in LSF zugelassen werden?


Sie fragen direkt bei dem betreffenden Dozenten nach, ob noch ein Platz in der von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltung frei ist. Grundsätzlich ist das nachträgliche Aufnehmen von Studierenden in Lehrveranstaltungen durch den jeweiligen Dozenten möglich. Allerdings sollten Sie bedenken, dass viele Kurse eventuell schon mit der maximalen Teilnehmergröße belegt sind und Sie daher keinen Platz mehr bekommen können. Bei verspäteten Anmeldungen ist dies bisweilen nicht mehr möglich und der betreffende Dozent könnte Ihnen die Teilnahme verweigern.

 

Ich bin für ein Seminar zugelassen, brauche den Platz aber nicht mehr. Sollte ich mich vom Seminar abmelden?


Ja, sie sollten sich unbedingt möglichst zeitnah von dem betreffenden Seminar wieder abmelden, damit diejenigen Kommilitonen, die keinen Platz in dem Seminar erhalten haben, noch berücksichtigt werden können.
Die Abmeldung können Sie innerhalb der Belegfrist selbst über das LSF vornehmen (über „belegen/abmelden″), nach dem Ablauf der Belegfrist melden Sie sich bitte per E-Mail bei dem jeweiligen Dozenten der Lehrveranstaltung ab!

 

 

Kann ich mich noch während des Semesters von einer Lehrveranstaltung abmelden? Muss ich in diesem Fall die Prüfung mitschreiben?


Ja, Sie können sich auch während des Semesters beim jeweiligen Dozenten persönlich oder per E-Mail abmelden. In diesem Fall müssen Sie die Prüfung nicht mitschreiben. Das Schreiben der Prüfung ist ohnehin erst nach vorheriger Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist für Prüfungen im LSF möglich.

 

 

Wie kann ich mich von einem Seminar abmelden?

Die Abmeldung von einem Seminar geschieht ebenso wie die Anmeldung über LSF (Lehre – Studium – Forschung). Es gibt bei den Belegfristen auch den sogenannten Abmeldezeitraum. Falls dies nichtz mehr möglich sein sollte, schicken Sie bitte dem entsprechendem Dozenten eine e-mail.


Wie werden Leistungen in den einzelnen Seminaren erbracht?

 

Die Formen, in der Leistungen erbracht werden müssen, variieren: So werden beispielsweise Klausuren am Ende des Semesters geschrieben, Seminararbeiten angefertigt oder begleitende Präsenzaufgaben während des Semesters bearbeitet. Näheres erfahren Sie entweder im Vorlesungsverzeichnis oder bei der Seminarleitung. Eine Anmeldung zur Prüfung ist aber in jedem Fall notwendig.

 

 

Was muss ich tun, um in einem Seminar einen Leistungsnachweis zu erwerben?


Um in einem Seminar einen Leistungsnachweis zu erwerben, muss die geforderte Leistung erbracht werden. Je nach Konzept des Seminars muss hierzu eine Klausur geschrieben oder eine Seminararbeit bzw. ein Portfolio fristgerecht abgegeben und bestanden werden (mindestens Note 4,0). Die Anforderungen an die zu erbringende Leistung zu jedem Kurs werden im Kommentar zur jeweiligen Lehrveranstaltung über LSF oder/und in der ersten Seminarsitzung durch den jeweiligen Dozenten bekannt gegeben. Die Abgabefristen sowie weitere Details zum Leistungsnachweis erfahren Sie ebenfalls vom Dozenten des betreffenden Seminars.

 

In welchen Lehrveranstaltungen schreibe ich eine Klausur?


Grundsätzlich ist in allen Lehrveranstaltungen ein Leistungsnachweis zu erbringen. Die Wahl der Art des Leistungsnachweises erfolgt hierbei durch den Dozenten. Die Form des geforderten Leistungsnachweises kann in der Regel im Kommentar zur Lehrveranstaltung in LSF nachgelesen oder beim betreffenden Dozenten in der ersten Seminarsitzung erfragt werden.

 

 

In welchen Lehrveranstaltungen muss ich eine Seminararbeit schreiben?


Die Wahl der Prüfungsform liegt beim Dozenten und dem Lehrstuhlteam, sodass diese über die Form des Leistungsnachweises bestimmen und diese entweder im Kommentar zur betreffenden Lehrveranstaltung in LSF oder in der ersten Seminarsitzung bekannt gegeben wird.

Prüfungen und Prüfungsanmeldefrist

Wie melde ich Prüfungen an?

 

 

Muss ich mich zu jeder Prüfung anmelden?


Ja. Unabhängig von der Prüfungsform (Portfolio, Referat, Klausur, Seminararbeit,benotet/unbenotet…) müssen Sie sich zu den angegebenen Prüfungsfristen für alle Prüfungen anmelden. Andernfalls können keine ECTS-Punkte erworben werden.
Der Zugang zu LSF ist ausschließlich mit Ihrer Campus-Kennung möglich. Diesen erhielten Sie mit Ihrer Immatrikulation. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass Ihr Campus-Login funktioniert.

 

Werden die Prüfungen benotet?

Teilweise ja. Abhängig von Ihrer geltenden Prüfungs- und Studienordnung werden alle Module (2016) oder ein Großteil der Module (2010) benotet.

 

 

Was mache ich, wenn gleichzeitig mit einer Prüfung eine andere wichtige Prüfung stattfindet?

Sie können im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) den Rücktritt von der Prüfung beantragen ohne einen Versuch zu verlieren. Dem Antrag muss der Nachweis der parallel stattfindenden Prüfungen beigelegt werden.

 

Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anerkennen lassen?

Vereinbaren Sie mit den jeweiligen Fachstudienberatern einen Termin, zu dem Sie Ihre Leistungen und wenn möglich die Modulbeschreibungen und/ oder Seminarpläne mitbringen, die den Inhalt verdeutlichen und eine Anerkennung rechtfertigen. Anschließend gehen Sie mit den Bestätigungen zur Studiengangskoordination.
Die Anerkennung muss im ersten Semester an der LMU vorgenommen werden.

 

Warum muss ich mich für ein Seminar noch einmal extra zur Prüfung anmelden?


Im modularisierten Studium ist die Teilnahme an einem Seminar nicht automatisch mit der Teilnahme an der Prüfung in dem betreffenden Seminar verbunden. Daher müssen Sie sich in einem festgelegten Zeitraum, dem sogenannten Prüfungsanmeldezeitraum, zur Prüfung anmelden. Die Prüfungsanmeldezeiträume finden Sie in LSF oder auf der Homepage des PAGS. Der Anmeldevorgang geschieht online über den Zugang in LSF. WICHTIG: Ohne die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung können keine ECTS-Punkte für das entsprechende Seminar angerechnet werden

 

Wann kann ich meine Prüfungsnote im LSF sehen?

Sobald der Notengebungsprozess abgeschlossen ist, kann die Note in LSF eingesehen werden. Sie erscheint dann automatisch in Ihrem Kontoauszug (Notenspiegel). Solange der Notengebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird der Kurs als „AN″ (Angemeldet) vermerkt. Bitte sehen Sie unbedingt von Nachfragen vor dem Ablauf der Noteneintragungsfrist (in der Regel bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn des auf die jeweilige Prüfung folgenden Semesters) ab!
Wie erfahre ich, ob ein Modul oder ein Modulteil benotet wird?

Ob ein Modul bzw. Modulteil benotet oder nicht benotet wird, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Studienplänen.

 

 

Was passiert, wenn ich zu einer der Modulprüfungen erkranke?


Sollten Sie bei Modulprüfungen (schriftliche Arbeiten / Klausuren) krank sein wenden Sie sich umgehend bitte ans Prüfungsamt für Geistes und Sozialwissenschaften (PAGS). Genaueres hierzu unter: http://www.pags.pa.uni-muenchen.de/dokumente/alle_studiengaenge/anf_attest.html

Wann kann ich meine Prüfungsnote im LSF sehen?


Sobald der Notengebungsprozess abgeschlossen ist, kann die Note in LSF eingesehen werden. Sie erscheint dann automatisch in Ihrem Kontoauszug (Notenspiegel). Solange der Notengebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird der Kurs als „AN″ (Angemeldet) vermerkt. Bitte sehen Sie unbedingt von Nachfragen vor dem Ablauf der Noteneintragungsfrist (in der Regel bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn des auf die jeweilige Prüfung folgenden Semesters) ab!

 

 

Wie oft und wann kann ich nicht bestandene Prüfungen wiederholen?


Prüfungen müssen in der Regel mit drei Wiederholungsversuchen (insgesamt vier Versuche) bestanden werden. Dies ist allerdings abhängig von Lehrstuhl, Dozent und Prüfung.
Sie müssen sich im Folgesemester selbst wieder zur Prüfung anmelden.

 

 

Was muss ich am Prüfungstag unbedingt beachten?

  • Bringen Sie zu jeder Prüfung ihren Personalausweis oder Reisepass, ihren Studienausweis, aus dem hervorgeht, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung ordentlich immatrikuliert sind mit! Halten Sie diese Dokumente bereit, um einen reibungslosen Start der Prüfung zu garantieren! Ohne diese Unterlagen können Sie die Prüfung NICHT antreten!
  • Bitte machen Sie sich frühzeitig mit den Vorschriften des Prüfungsamtes vertraut, die im Krankheitsfall zwingend zu berücksichtigen sind. Beachten Sie die Anforderungen an ärztliche Attests mit Hilfe des Beiblatts zum ärztlichen Attest, wie sie im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag zu berücksichtigen sind. Informieren Sie in jedem Fall den Prüfer rechtzeitig, dass Sie krankheitsbedingtes nicht zur Prüfung Antreten können

 

 

Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung nachholen muss?

  • In der Regel können/müssen Sie Prüfungen, für die Sie sich nicht angemeldet haben, folglich keine Berechtigung für das Erbringen der Prüfung nachweisen können oder denen Sie unentschuldigt ferngeblieben sind, ein Jahr später nachschreiben.
  • Um Ihnen berechtigte Ansprüche auf einen früheren Prüfungstermin zu garantieren, finden Nachholklausuren/ Nachholtermine statt. An diesen können Sie aber NUR teilnehmen, wenn Sie sich zur regulären Prüfung, die nachgeholt werden soll, angemeldet hatten und dies nachweisen können, am Prüfungstag krank waren und durch ein Attest nachweisen können oder die Prüfung mitgeschrieben haben, diese aber nicht bestanden haben, d.h. durchgefallen sind!
  • Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Prüfung erlischt die Möglichkeit, an der Nachholklausur teilzunehmen.
  • Nachholtermine werden den betreffenden Personen rechtzeitig per Aushang und/oder Email bekanntgegeben und sind zudem auf der Homepage des Lehrstuhls zu finden.
  • Auch für Nachholtermine muss man sich im LSF erneut zur Prüfung anmelden! Im Übrigen gelten für die Nachholtermine die gleichen Bedingungen wie für die regulären Prüfungstermine.

Wichtig:
Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen, um zu Prüfungen zugelassen zu werden. Der Prüfungs- und Modulübersicht können Sie entnehmen, dass Sie einige der curricular aufeinander aufbauenden Modulprüfungen erst ablegen und deshalb sich dazu auch erst anmelden zu können, wenn Sie vorherbestimmte Modulprüfungen erfolgreich abgelegt haben und deshalb in ihrem Transcript of Records auch schon verbucht wurden. Das gleichzeitige/parallele Ablegen solcher Prüfungen ist deshalb ausfachlicher Sicht weder sinnvoll noch technisch im LSF möglich!

Studienverlauf und -wechsel

Anerkennung von Studienleistungen und Praktika bei Fach-, Studiengangs- oder Ortswechseln - Können mir bei einem Wechsel Leistungen und Praktika anerkannt werden?


Sofern sich Studieninhalte Ihres jetzigen oder angestrebten Studiums mit Inhalten Ihres früheren Studiums decken, können Ihnen Studienleistungen anerkannt werden. Dazu kontaktieren Sie die Fachstudienberater der jeweiligen Fächer, denen Sie Ihre Unterlagen (transcript of records etc.) vorlegen müssen. Die Fachstudienberater stellen Ihnen darüber hinaus einen Semesteranrechnungsbescheid aus, den Sie sich von Ihrem universitären Prüfungsamt bestätigen lassen müssen.
Auch Praktika aus dem vorherigen Studium oder eine vorherige Berufserfahrung können anerkannt werden, sofern sie sich mit den im Studium vorgesehenen Praktika decken. Die Anerkennung erfolgt bei den zuständigen Praktikums- bzw. Prüfungsämtern.
Auch durch eine Fremdsprachenassistenz können Praktika ersetzt werden. Die Regelungen für die verschiedenen Schularten finden Sie in der Praktikumsverordnung und die Durchführung der Anerkennung erfolgt durch die jeweiligen Praktikumsämter.

 

Höchst- und Mindeststudiendauer bei Fach-, Studiengangs- oder Ortswechseln - Beeinflusst ein Studiengangs- oder Fachwechsel meine Höchst- bzw. Mindeststudiendauer?


Nach einem Fach-, Studiengangs- oder Ortswechsel können Sie in Ihren Fächern bzw. Fachbereichen in unterschiedlichen Fachsemestern immatrikuliert sein.


Beispiel:
Nach dem Wechsel eines Unterrichtsfachs im Lehramt Gymnasien: Deutsch: 1. FS, Geschichte: 3. FS und EWS: 3. FS.
Für die Höchststudiendauer gemäß der LPO I (späteste Anmeldung zum Staatsexamen) zählt dann das Fach mit dem niedrigsten Fachsemester. (Hier im Beispiel das Unterrichtsfach Deutsch.)
Für die Höchststudiendauer gemäß den Prüfungs- und Studienordnungen der einzelnen Fächer zählt das jeweilige Fachsemester. Auf universitärer Ebene müssen also in jedem Fach alle Modul(teil)prüfungen fristgemäß bis zum 11. Semester (Lehramt GS, MS, RS) bzw. 13. Semester (Lehramt GY, SoPäd.) abgelegt werden.
(Im Beispiel sind also alle Modul(teil)prüfungen in den Fächern Geschichte und EWS fristgemäß bis einschließlich des jeweils 13. Fachsemesters abzulegen.)
Genauere Informationen und Erklärungen zur Höchststudiendauer im Lehramtsstudium.
Die Mindeststudiendauer hängt vom höchsten Fachsemester ab (im Beispiel von Geschichte und EWS).

 

 

Wie kann ich Leistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten anerkennen lassen?


Vor einem Antrag auf Anerkennung überlegen Sie bitte welche Lehrveranstaltungen mit entsprechender Modulprüfung Sie für die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen wollen. Entsprechende Informationen zum Verlauf und Inhalten des jeweiligen Studiengangs sind in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen zu finden.
Zur Antragsstellung kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Fachstudienberater. Dieser entscheidet ggf. zusammen mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.pags.pa.uni-muenchen.de/dokumente/modularisiert/merkblatt_anerkennung.html

 

 

Muss ich eine Basisqualifikation einreichen?

 

  • Lehramt Grundschule & Lehramt für Sonderpädagogik (mit Grundschuldidaktik):

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).


Basisqualifikation Sport
Im Zentrum der Basisqualifikationen Sport stehen grundlegende Kompetenzen in folgenden didaktischen Handlungsfeldern:

  • Gesundheit fördern,
  • Bewegung gestalten,
  • mit- und gegeneinander spielen.

Angebot und weitere Informationen:
Blockkurs an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München (Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über LSF notwendig.)

Basisqualifikation Musik
Im Zentrum der Basisqualifikationen Musik stehen grundlegende Kompetenzen im Umgang mit der Stimme und im Liedvortrag sowie basale instrumentale Fertigkeiten zur Melodiebegleitung.


Angebot und weitere Informationen:
Blockkurse in der vorlesungsfreien Zeit oder wöchentlich stattfindende Kurse während des Semesters am Institut für Musikpädagogik des Departments Kunstwissenschaften der LMU

Basisqualifikation Kunst
Im Zentrum der Basisqualifikationen Kunst steht die Vermittlung grundlegender Techniken in der zwei- und dreidimensionalen Darstellung. Nachgewiesen werden grundlegende Kompetenzen in der ästhetischen Gestaltung des Lebensbereichs sowie manuelle Fertigkeiten und Techniken im Umgang mit Farbe und Materialien.
Angebot und weitere Informationen:
Kurse am Institut für Kunstpädagogik des Departments für Kunstwissenschaften der LMU

 

  • Lehramt Mittelschule & Lehramt für Sonderpädagogik (mit Mittelschuldidaktik):

Basisqualifikation Sport
Studierende der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben. Für den Fall, dass Sport als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5).
Angebot und weitere Informationen:
Blockkurs an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München (Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über LSF notwendig.)


Berufsorientierung
Studierende der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, die ihre Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2017 oder später ablegen, müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen. Diese sind Teil der 9 ECTS-Punkte umfassenden Mittelschulpädagogik und -didaktik. Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vom Lehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten.
Die Regelung gilt nicht für Studierende mit dem Unterrichtsfach Arbeitslehre (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e).

 

Auslandsaufenthalte

Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandssemester?

 

  • 5. und/oder 6. Semester im Bachelor
  • 3. und/oder 4. Semester im Master
  • 7. und/oder 8. Semester bei Studium einer Sonderpädagogischen Fachrichtung

Für eine genauerer Beratung wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner oder Fachstudienberater Ihres Lehrstuhls (siehe unten).

 

 

Wie lange kann ich mit Erasmus im Ausland bleiben?

 

  • Sie bewerben sich zunächst für einen ein- oder zweisemestrigen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität (s. Partnerliste)
  • Einsemestrige Auslandsaufenthalte können verlängert werden. Für Infos zum Verlängerungsverfahren besuchen Sie bitte die Website des International Office

 

 

Wann beginnt mein Auslandsaufenthalt?


Ihr Auslandsaufenthalt beginnt zum Winter- oder Sommersemester. In welchem Semester Sie starten ist abhängig von:

  • Ihrer eigenen Präferenz
  • Den Absprachen der Fakultät 11 mit den Partneruniversitäten

Für den genauen Ausreisetermin beachten Sie bitte die entsprechenden Semesterzeiten der Gastuniversität, diese können von den Zeiten der LMU abweichen.

 

 

Welche Universitäten und Länder kann ich mit Erasmus besuchen?


Je nach Studiengang können Sie sich an verschiedenen Universitäten bewerben. Eine Liste mit Beschreibung der Plätze unserer Partneruniversitäten finden Sie hier:
https://www.fak11.lmu.de/studium/international/erasmus/austauschplaetze/index.html

 

 

An wen kann ich mich wenden wenn ich Fragen zu Auslandsaufenthalten habe?

 

  • Allgemeine Fragen:

https://www.fak11.lmu.de/studium/international/index.html
https://www.uni-muenchen.de/studium/studium_int/auslandsstudium/index.html

  • Fragen zur Bewerbung:

https://www.uni-muenchen.de/studium/studium_int/auslandsstudium/austausch/erasmus/bew_verfahren/index.html

 

 

Wann ist die Bewerbungsfrist für Erasmus+?


Die Bewerbungsfrist schließt Ende Januar für ein Auslandsemester/-jahr beginnend im September oder Oktober desselben Jahres bzw. für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester des darauffolgenden Jahres.
Des Weiteren ist es möglich (bei Versäumen der Frist) sich bis zum 31. 03. für das Nachrückverfahren zu bewerben. Hier werden Plätze vergeben die nicht von den Fachbereichen besetzt wurden.

In welchem Fachbereich kann ich an der Gastuniversität studieren?


Sie können sich für alle Pädagogik Austauschplätze bewerben und ihrem Studium entsprechende Veranstaltungen belegen. Dies beinhaltet ihr Hauptfach, Didaktikfach oder EWS.

 

 

Kann ich mich über mein Haupt- und Nebenfach bewerben?


Ja eine Bewerbung ist sowohl über das Haupt- als auch über das Nebenfach möglich.

 

 

Wie viele Wunschunis kann ich angeben?


• Bis zu vier. Diese geben Sie im Online-Bewerbungsformular ein.
• Dabei können Sie sowohl Partneruniversitäten Ihres Haupt- als auch Ihres Nebenfachs wählen, vorausgesetzt Sie verfügen über die erforderlichen Sprachnachweise für eine der Unterrichtssprachen jeder gewählten Wunschuniversitäten

 

 

Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?

 

  • Entscheidend bei der Auswahl sind die Qualität und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Sprachnachweis, Notenspiegel, Lebenslauf) sowie der Nutzen des Auslandsaufenthalts für den weiteren Studienverlauf und für die berufliche Entwicklung.
  • Wir sind bemüht, Ihnen einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten anzubieten. Aufgrund der Vielzahl der Partnerschaften im europäischen Ausland ist dies nicht unwahrscheinlich.

 

 

Was ist das Nachrückverfahren und wie kann ich es nutzen?


Über das Nachrückverfahren vergibt das International Office Erasmus-Plätze, die nicht in den einzelnen Fachbereichen der LMU vergeben werden konnten.
Eine Bewerbung über das Nachrückverfahren ist in folgenden Fällen möglich und ratsam:

  • Es konnte Ihnen kein Platz an Ihren Wunschuniversitäten angeboten werden. Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil und müssen nichts weiter tun.
  • Sie haben die Bewerbungsfrist im Januar versäumt und wollen eine zweite Chancen erhalten.
  • Sie haben am IfS eine fachfremde Bewerbungen eingereicht. Ihre Bewerbung wird - sofern ausreichend aussagekräftig und plausibel - automatisch im Rahmen des Nachrückverfahrens berücksichtigt.
  • Es gibt keine für Sie interessante Partneruniversität in Ihren Fachbereichen und Sie interessieren sich gezielt für eine andere Partneruniversität der LMU.

 

 

Kann ich mich für Unis mit anderer Unterrichtssprache bewerben?


Ja, das ist möglich. Dabei müssen solide Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache vorliegen, welche durch einen Sprachnachweis im Rahmen der Bewerbung eingereicht werden.

 

 

Kann ich mein Learning Agreement/meinen Kursplan auch noch später bzw. während des Aufenthalts ändern?


Ja, das ist möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an ihren Erasmus+ Beauftragten.

 

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

 

  1. Wir sichten Ihre Bewerbung und erstellen ein Ranking für die Partneruniversitäten
  2. Nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Bewerbung
  3. Sie bestätigen Ihr etwaiges Platzangebot und wir nominieren wir Sie an der Partneruniversität
  4. Sie informieren sich auf der Homepage der Partneruni über das dortige Bewerbungsverfahren
  5. Das International Office mailt Ihnen ab April alle wichtigen Unterlagen für Ihren Erasmus-Aufenthalt (z.B. Grant Agreement, Vorlage für das Learning Agreement, Teilnahmebestätigung für die Gasthochschule, Link zum obligatorischen OLS-Test)
  6. Sie füllen die Bewerbungsunterlagen der Partneruni fristgerecht aus und reichen ggf. zusätzlich geforderte Dokumente ein (z.B. Sprachnachweis, Learning Agreement)
  7. Sie erhalten einen Annahmebescheid der Partneruni
  8. Sie informieren sich über das Kursprogramm der Partneruni und klären, welche Kurse Sie sich anerkennen lassen können
  9. Sie erstellen das Learning Agreement der LMU und holen die erforderlichen Unterschriften ein

 

 

Wie viele Kurse/ECTS muss ich im Ausland belegen/erwerben?

 

  • • Die Vergabe von Erasmus-Geldern erfolgt immer für ein Auslandsstudiensemester/-jahr auf Vollzeitbasis
  • • Die LMU empfiehlt eine Kursbelegung im Umfang von 30 ECTS pro Semester. Die ECTS-Vergabe hängt maßgeblich vom Kursumfang, der Anzahl der Semesterwochen und -wochenstunden und vom Umfang der Leistungsanforderungen ab
  • Da es universitäts- und fachbereichsspezifische Unterschiede bzgl. der ECTS-Vergabe gibt, können keine pauschalen Aussagen zur vorgesehenen Anzahl der Kurse, die Sie pro Semester an der Gasthochschule belegen müssen, getroffen werden
  • Bitte recherchieren Sie die Website Ihrer Gastuniversität sowie die spezifischen Kursprogramme

 

 

Wie werden Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt?

 

  • Sie benötigen zunächst ihr Transcript of Records der Gastuniversität.
  • Tragen Sie ihren Auslandsaufenthalt in LSF ein (näheres hierzu siehe unten) und speichern Sie dies als PDF
  • Besuchen Sie mit ihrem Transcript of Records der Gasthochschule, dem PDF aus LSF und dem Learning Agreement den jeweiligen Verantwortlichen ihres Lehrstuhls und lassen sich die entsprechenden Module anerkennen.
  • Die Notenumrechnung erfolgt auf Basis der modifizierten Bayerischen Formel zur Umrechnung von Noten.
  • Die Anerkennung erfolgt durch ein schriftliches Formular mit Originalunterschriften. Dieses wird an das Prüfungsamt übermittelt, wo die Anerkennung final bearbeitet wird. Die anerkannten Noten werden dann in Ihrem Notenspiegel aufgeführt.
  • Studien- und Prüfungsleistungen werden in der Regel anerkannt, es sei denn sie sind nicht gleichwertig. Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen er Ludwig-Maximilians-Universität München im Wesentlichen entsprechen.

Achtung: Es können nur vollständig bestandene Modulprüfungen in lsf eingetragen werden. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann nicht eingetragen werden.

Bei Fragen zur Anerkennung der erworbenen Leistungen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Verantwortlichen des Lehrstuhls. Sobald dieser die entsprechenden Kurse anerkannt hat können diese in lsf eingetragen werden.

 

 

Wie kann ich meinen Auslandsaufenthalt in LSF eintragen?

 

  1. Bitte loggen Sie sich mit Ihrer Campuskennung ins LSF ein.
  2. Wählen Sie in der linken Menüzeile Auslandsaufenthalte und füllen dort die leeren Felder aus und speichern Ihre Angaben.
  3. Drucken Sie die Bestätigung aus und fügen Sie sie vor Antragstellung dem Antrag auf Anerkennung bei.

Sobald diese vom Prüfungsamt anerkannt wurden, erscheinen Sie grau und sind nicht mehr veränderbar. Falls Sie sie dennoch verändern möchten wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

 


Ansprechpartner:

https://www.fak11.lmu.de/studium/international/erasmus/erasmus_bewerbung/index.html

 

Campus Kennung - E-Mail

Wie sende ich E-Mails mit meiner Campus-E-Mail Adresse?


Loggen Sie sich in das LMU Portal ein. Klicken Sie nun auf Mailbox. Nun können Sie eine neue Nachricht verfassen und senden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.it-servicedesk.uni-muenchen.de/it-angebote/mailbox/index.htm

Erste Staatsprüfung

Wo finde ich weitere Informationen zur ersten Staatsprüfung?

Nähere Informationen und aktuelle Termine finden Sie unter:

Aktuelle Termine

Aktuelle Termine zur Prüfungs- und Kursanmeldung

finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (PAGS).